Informationen

So bekommen Sie eine ärztliche Verordnung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie immer eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie bei den Ärztinnen und Ärzten der folgenden Fachrichtungen:

  • Kinderheilkunde
  • Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
  • Pädaudiologie
  • Neurologie
  • Innere Medizin
  • Allgemeinmedizin
  • Kieferorthopädie
  • Zahnheilkunde

Bei gesetzlich Versicherten muss die Therapie spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Ihre Anmeldung

Wenn Sie sich oder Angehörige bei uns in der Praxis für eine Logopädische Therapie anmelden möchten, erreichen Sie uns in unserer telefonischen Sprechzeit Montag und Donnerstag 12.00h – 13.00h oder auch per Mail unter praxis(at)logopaedie-fuhlsbuettel.de

Für eine Anmeldung benötigen wir immer die folgenden Angaben:

  • Name und Geburtsdatum
  • Telefonnummer für Absprachen
  • Grund der Anmeldung
  • verordnende Ärztin/ verordnender Arzt

Zuzahlungen

Bei Patienten und Patientinnen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind wir verpflichtet, Ihnen die gesetzliche Zuzahlung von 10% des Verordnungswertes plus 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung in Rechnung zu stellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Behandlungsablauf

Unser Selbstverständnis ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen die bestmögliche Therapie zu bieten. Dafür reservieren wir Ihnen exklusiv fest vereinbarte Termine. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Termine regelmäßig wahrgenommen werden, damit die Behandlung erfolgreich sein kann.

Können Sie einen dieser Termine ausnahmsweise nicht wahrnehmen, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich, damit wir die Chance haben, diesen Termin anderen Patientinnen oder Patienten zur Verfügung zu stellen.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen Termine mit dem aktuellen Kassensatz privat in Rechnung stellen, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin abgesagt werden (telefonisch oder per Mail) und die wir nicht anderweitig vergeben können. Dies gilt unabhängig von dem Grund Ihrer Absage, also z.B. auch bei Krankheit.

Ihrer Krankenkasse die Kosten eines Ausfalls in Rechnung zu stellen, indem wir die Stunde auf der Verordnung unterschreiben lassen, ist rechtswidrig und verstößt gegen unseren Vertrag mit den Krankenkassen.

Häusliche Übungen

Die Kooperation zwischen Ihnen und uns ist ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Therapie und wesentlich von der grundsätzlichen Motivation und Ihrer Mitarbeit zu Hause abhängig. 

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